Das Erbrecht ist ein Bereich, in welchem vor allem präventive Regelungen der Erbfolge bzw. die Gestaltung von Vermögensübertragung vor dem Todesfall durch den Rechtsanwalt kreativ begleitet werden können.


Hier erarbeitete ich mit Ihnen Lösungen, durch die Sie Streitigkeiten innerhalb der Familie und hiermit einhergehende langwierige Gerichtsverfahren über die Erbauseinandersetzung vermeiden können.


In der Bundesrepublik Deutschland werden Vermögen in Billionenhöhe vererbt, wobei der Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum zur Verfügung stellt, damit der Erblasser sein lebzeitig erworbenes Vermögen möglichst autonom und klar geregelt auf die nächste Generation bzw. den Ehegatten/ nichtehelichen Lebensgefährten übertragen kann.


Hierzu gehören neben lebzeitigen Schenkungen, die ggf. das weitere Nutzungsrecht des Vermögenswertes durch den Erblasser aufrechterhalten, auch umfängliche letztwillige Verfügungen,  die den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen oder sonstigen Personen bestmöglich Rechnung  tragen.


Mein Engagement geht dahin, Ihrem Willen und Ihren Wünschen bestmöglich zur Durchsetzung zu verhelfen und den Familienfrieden langfristig zu erhalten.


Ich vertrete Sie auch in gerichtlichen Verfahren über die Erbauseinandersetzung sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen im Falle der Enterbung.


In folgenden Bereichen bin ich insoweit für Sie tätig:


  • Testamente und Erbverträge
  • Beratung und gerichtliche Vertretung von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten
  • Pflichtteilsrecht
  • Lebzeitige Zuwendungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

 

So finden Sie mich:


ACS-Kanzlei Conrads-Schneider  |  Brühl © 2023