Wenn es zur Trennung und später zur Scheidung kommt, befinden sich die Mandanten in persönlichen Krisensituationen, in der sie auf schnelle und kompetente anwaltliche Hilfe angewiesen sind.


Neben finanziellen Problemen, die zu lösen sind, geht es hier sehr oft auch um die Belange der gemeinsamen Kinder, die vor dem Hintergrund oft erheblicher Streitigkeiten zu schützen und hinsichtlich derer schnelle Lösungen zu finden sind.


Es ist mein Ziel, für Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Bedürfnisse auf möglichst wirtschaftlichem Weg zeitnah Lösungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang stehen zunehmend auch außergerichtliche Einigungen in Form von Scheidungsfolgenvereinbarungen im Fokus, durch die alle relevanten Fragen abschließend geklärt werden können, dies ohne langwierige und kostspielige gerichtliche Verfahren.


Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung von Eheverträgen, durch die mögliche Streitpunkte im Trennungs- und Scheidungsfall so detailliert geregelt werden können, dass es später keiner gerichtlichen Verfahren bedarf.


Im Rahmen gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen vertrete ich Sie zusammengefasst in folgenden Bereichen:


  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidung
  • Unterhalt, z.B. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt
  • Einstweilige Anordnungen
  • Güterrecht, z.B. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Ehegatteninnengesellschaft
  • Vermögensauseinandersetzungen, z.B. gemeinsamer Immobilien oder Unternehmen
  • Elterliche Sorge, Umgangsrecht
  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
  • Betreuung
 

So finden Sie mich:


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